Auf dem 5G Summit, der im September 2018 vom 5G Lab der TU Dresden veranstaltet wurde, sprachen Experten über den neuen Mobilfunkstandard – bis hin zu 6G.

Auf der Zielgeraden zu 5G – so geht es weiter mit dem Mobilfunk der nächsten Generation

Aufmacherbild und weitere Fotos: Frank Grätz, 5G Lab Germany

Bereits zum dritten Mal veranstaltete das 5G Lab der TU Dresden Ende September den IEEE 5G Summit. Experten aus vielen Ländern versammelten sich in der sächsischen Landeshauptstadt, um den Stand der Dinge beim Mobilfunknetz der nächsten Generation zu diskutieren – und auch schon einen Blick darüber hinaus zu werfen.

Das Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) zählt zu den maßgeblichen Organisationen für technische Standards. Gemeinsam mit anderen Gremien wie dem 3GPP oder der ITU-R (International Telecommunications Union, Radiocommunication Sector) wirkt das IEEE auch bei der Standardisierung von 5G mit. Als jüngstes Ergebnis hatten die beteiligten Zusammenschlüsse im Juni das sogenannte Release 15 verabschiedet. Damit ist der lange erwartete „5G-Standard“ definiert. Er umfasst sowohl die Anforderungen an das Kernnetz (den „Next Generation Core“ oder kurz NG-Core) als auch die Spezifikationen der Funkschnittstelle („Next Generation Radio“ oder kurz NG-Radio) sowie der gesamten Systemarchitektur – etwa mit Elementen wie Network Slicing, Edge Cloud oder Software-Defined Networking.

Ein wichtiger Unterschied zu früher veröffentlichten Spezifikationen: Release 15 definiert den Stand-alone-Betrieb (SA) von 5G. Vorherige Releases hatten sich auf Erweiterungen bestehender 4G/LTE-Netze in Vorbereitung für 5G konzentriert.

Die Spezifikationen für erste 5G-Anwendungen stehen

Ende September in Dresden hatten die Experten nun Gelegenheit, das Erreichte zu beurteilen und die darauf basierenden nächsten Schritte zu planen.

Auf dem 5G Summit diskutierten die Experten das bisher Erreichte – und unternahmen Ausblicke auf die nächsten Schritte, bis hin zu 6G.
Auf dem 5G Summit diskutierten die Experten das bisher Erreichte – und unternahmen Ausblicke auf die nächsten Schritte, bis hin zu 6G.

Zu Recht sind die Vertreter von Infrastrukturanbietern, Netzbetreibern und technischen Gremien stolz auf das bisher Erreichte. Wie etwa Volker Ziegler, „Head of 5G Leadership“ bei Nokia betont, seien nun die technischen Rahmenbedingungen für ultrazuverlässige Funknetze mit sehr geringer Latenz klar. Diese „Ultra-Reliable Low-Latency Communication“ (URLLC) sei für die Industrie nun eine wichtige Basis für die geplanten 5G-Anwendungen. Allerdings müssten sich Industrie, Anbieter und auch Nutzer genau darauf verständigen, unter welchen Bedingungen die „Ultra-Zuverlässigkeit“ gegeben sei und was genau passiere, wenn das im Aufbau befindliche Netz an anderen Stellen eben nicht mehr verfügbar sei – oder zumindest nicht in der geforderten Zuverlässigkeit und Leistungsstufe.

Mit Spannung erwarten die Marktteilnehmer nun den nächsten wichtigen Schritt : Die Zuteilung der erforderlichen Frequenzen. In Deutschland ist eine erste 5G-Frequenzauktion für das erste Quartal 2019 geplant. Die dafür zuständige Bundesnetzagentur hat bereits einen Entwurf für Versorgungsauflagen vorgestellt – Anbieter, die bei der Auktion gewinnen, müssen im Gegenzug bestimmte Ausbauleistungen erbringen. So soll jeder 5G-Anbieter verpflichtet werden, bis Ende 2022 mindestens 500 Funkstationen für 5G aufzubauen. Bei den zu erwartenden drei Anbietern würden bis dahin also insgesamt mindestens 1500 Stationen für den neuen Mobilfunkstandard aufgebaut.

5G-Ausbau soll auch Versorgungslücken auf dem Land schließen

Diese Stationen dürften sich auf für die Anbieter lukrative Standorte wie Innenstädte und Autobahnen konzentrieren. Zusätzlich müssen die Anbieter aber auch jeweils weitere 500 Basisstationen aufstellen, mit denen sie mindestens 100 Megabit pro Sekunde in ländlichen Regionen bereitstellen. So soll 5G als Alternativ-Technologie für Breitband-Festnetzanschlüsse auch dazu beitragen, Versorgungslücken auf dem flachen Land zu schließen.

In unterversorgten Gebieten käme auch „National Roaming“ in Frage – also die Möglichkeit, dass ein vor Ort bereits aktiver Anbieter seine Mitbewerber die vorhandene Basisstation mit nutzen lässt. Davon sind die Netzbetreiber aber wenig begeistert – und rechtlich verpflichten könne die Bundesnetzagentur sie zu diesem Schritt nicht. Deshalb werben die Regulatoren mit dem Argument, dass die Anbieter durch diesen Schritt gerade in ländlichen Gebieten große Kosteneinsparungen erzielen könnten.

Netzbetreiber wie etwa Vodafone-Chef Hannes Ametsreiter kontern: Man sei bereit, über Auflagen zu diskutieren. Sie seien aber nur akzeptabel, wenn die Unternehmen Investitionssicherheit hätten. Kritisch sei in diesem Zusammenhang aus Sicht von Vodafone vor allem die Überlegung, regionale Frequenzen für den ländlichen Ausbau zusätzlichen Anbietern zugänglich zu machen. So könnten beispielsweise Finanzinvestoren diese Frequenzen günstig erwerben und damit die hohen Investitionen der Netzbetreiber entwerten. Zudem warnte der Vodafone-Chef vor zu hohen Preisvorstellungen bei der Auktion: Geld könne man nur einmal ausgeben. Was die Anbieter in die Lizenzkosten steckten, könnten sie nicht mehr in den Netzausbau investieren.

Schon gibt es weitergehende Forderungen an die technischen Standards – bis hin zu 6G

Und auch zu den aktuellen technischen Standards gibt es kritische Stimmen.

Prof. Gerhard Fettweis vom 5G Lab der TU Dresden mahnt an, dass der aktuelle 5G-Standard zu wenig Wert auf Datenschutz lege.
Prof. Gerhard Fettweis vom 5G Lab der TU Dresden mahnt an, dass der aktuelle 5G-Standard zu wenig Wert auf Datenschutz lege.

So betonte etwa Professor Gerhard Fettweis vom 5G Lab der TU Dresden, dass einige wichtige Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Insbesondere Datenschutz im Sinne von „Privacy“ sei in der Netzarchitektur für sein Empfinden zu kurz gekommen. Auch der Einsatz von 5G-Technologien auf privaten Firmengeländen („Campus Networks“ oder „Wireless Premises Networks“) sei noch nicht ausreichend berücksichtigt und erfordere künftige Ergänzungen des Standards.

Manche dieser fehlenden Spezifikationen erwarten die Experten für die nächste Stufe der Standardisierung – das für Ende 2019 erwartete „Release 16″. Andere Aspekte wie die von Prof. Fettweis geforderte „Privacy“ könnten länger auf sich warten lassen und möglicherweise sogar erst in einen 6G-Standard einfließen. Da zwischen den großen Versionssprüngen bei Mobilfunkstandards in der Regel zehn Jahre liegen, dürfte mit dessen Verabschiedung allerdings frühestens im Jahr 2030 zu rechnen sein.

 

 

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