Fotos: DIHK / Jens Schicke
Wem gehören die Daten? Mit dieser scheinbar einfachen Fragestellung beschäftigten sich mehrere Experten bei einer Veranstaltung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) zum Thema Datenökonomie. Und auch wenn man im ersten Moment nur an persönliche Daten von Menschen denkt – das Thema geht viel weiter: Welche Rechtsgrundlagen haben wir? Haben wir überhaupt passende? Muss das nicht alles neu gedacht werden? Kein Wunder, dass die Expertenmeinungen auf der Bühne wie auch im Publikum von „schnelle und aktuelle Gesetze müssen her“ bis zu „… wir brauchen da mehr Gelassenheit“ reichten. Und dennoch gab es am Ende so was wie Einigkeit.
Nein – es geht eben nicht nur um Daten, die „mir gehören“. Also persönliche Daten aus Sozialen Medien oder von Fitness-Armbändern. Es geht zum Beispiel auch um Maschinendaten.
Das Feld ist groß, die Daten
überall entscheidend
Wem gehören die Daten? Wer soll auf diese Daten Zugriff haben? Der Hersteller der Maschine? Der Besitzer der Maschine – also der Unternehmer? Und was, wenn man gar nicht mehr Besitzer der Maschine ist, sondern zum Beispiel nur noch „Schubkraft“ (Flugzeugtriebwerke) oder die Laufzeiten einer Maschine einkauft, die sozusagen nur zufälligerweise im eigenen Betrieb steht.
Es wurde schnell klar: Das Thema geht breit in die Gesellschaft und breit in die Unternehmenswelt. Und einfache Antworten gibt es nicht. Denn von der Generierung über die Nutzung von Daten bis zu Rechtsrahmen und Datenschutz ist vieles zu überlegen. Zum Beispiel: Wie nah sind sich eigentlich Maschinendaten und personenbezogene Daten? Was wenn ein Exoskelett (also ein roboterartiges technisches Hilfsmittel) einen Mitarbeiter zum Beispiel im Lager unterstützt? Oder ein Medizinsystem den Arzt? Dabei entstehen auch personenbezogene Daten: Wie stark muss der Mitarbeiter unterstützt werden? Wie effektiv arbeitet er? Ob Arzt oder Lagerarbeiter – die Frage „Wem gehören die Daten?“ hat enorme Auswirkungen.
Die Diskutanten zum Thema
„Wem gehören die Daten?“
Die Experten der Veranstaltung des DIHK in alphabetischer Reihenfolge waren:
- Prof. Dr. Christian Czychowski, Rechtsanwalt Kanzlei Boehmert und Boehmert
- Prof. Dr. Florian Faust, LL.M., Bucerius Law School
- RegDir Andreas Hartl, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Dipl.-Ing. Frank Knafla, PHOENIX CONTACT Electronics GmbH & Co., Blomberg
- Prof. Dr. Ingrid Schneider, Universität Hamburg (Sozialwissenschaften, Politikwissenschaft)
- Prof. Dr. Stephan Wernicke, Chefjustiziar DIHK
Recht an Daten – die Thesen des DIHK
Prof. Dr. Stephan Wernicke, Chefjustiziar des DIHK, beleuchtete in seinem Vortrag die rechtlichen Aspekte auf Basis der vom DIHK formulierten Leitthesen zum Thema „ Wem gehören die Daten?“ So müssen etwa die wirtschaftliche Entfaltung aller an der Wertschöpfungskette Beteiligten und das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Einklang gebracht werden.
„Unternehmen sollen eine verlässliche Grundlage dafür haben, auf welcher Basis Daten an deren Entstehen sie mitwirken, genutzt werden können.“
Prof. Stephan Wernicke, Chefjustiziar DIHK
Es geht also darum, wer welche Rechte an welchen Daten hat. „Es kann sich die Notwendigkeit für einen ausgleichenden Ordnungsrahmen ergeben, der auch kleineren Unternehmen die Teilhabe an Datennutzung bzw. Datenökonomie ermöglicht“, so die Schlussfolgerung von Wernicke.
Auch wenn sich das auf den ersten Blick theoretisch anhören mag, so trifft der Gedanke einen sehr wichtigen Punkt: Viele Daten sind für sich genommen gar nicht so wertvoll. Doch in dem Augenblick, in dem sie mit vielen anderen Daten zusammengenommen und analysiert werden, können hier erstaunliche Werte sowohl finanziell wie ideell entstehen. Nun sollten natürlich auch alle gerecht an diesen Werten beteiligt werden, die zugeliefert haben. Aber das ist technisch wie auch rechtlich nicht einfach umzusetzen – diess zeigten einige Wortmeldungen der Teilnehmer.
Eine häufige Frage:
Wie vermeiden wir Datenmonopole?
Datenmonopole – darin waren sich alle Teilnehmer einig – sind kein das Ziel, das der Wirtschaft hilft, und schon gar nicht dem Mittelstand. Um die Bildung von Datenmonopolen zu vermeiden, muss also frühzeitg geklärt werden, wem „Maschinendaten“ gehören. Demjenigen, der die Maschinen produziert hat, oder demjenigen, der mit den Maschinen seine eigenen Produkte herstellt? Gerade im ersten Fall entsteht natürlich das Risiko eines Datenmonopols bei einem Hersteller, der Marktführer auf einem bestimmten Gebiet ist. Genauso gab es naheliegenderweise den Gedanken, dass solche Daten allen Parteien frei verfügbar gemacht werden sollen. Auch das würde einem Datenmonopol entgegenwirken. Aber im Rahmen der Diskussion ergab sich letztlich das Fazit: Es gibt nicht einen Besitzer, nicht eine Lösung – sondern je nach Fall muss es unterschiedliche Konzepte geben. Nur so kann für alle Nutzen aus den Daten gezogen werden.
Und wie schon erwähnt: Daten haben auch eine „vermögensrechtliche Komponente“ – wie der Juristen ausdrücken. Vereinfacht gesagt: Es geht um den Gewinn aus Daten. Wobei die Frage ist, ob derjenige, der seine Daten zur Verfügung stellt, an dem aus der Verwertung entstehenden Mehrwert beteiligt werden muss. Man kann auch argumentieren: Es ist das Know-how des Verarbeiters, das erst den eigentlichen Mehrwert generiert – demnach wäre sein Mehrwert und sein Gewinn.
Daraus könnte sich jedoch wieder eine Option auf ein Monopol ergeben. Die Daten wären zwar frei – aber wer die besten Algorithmen oder Server-Farmen hat, schafft sich eventuell ein Monopol durch seine Analyse-Fähigkeiten. Und da könnten schnell die bekannten Daten-Riesen die Nase vorne haben.
Der sichere Zugriff auf die eigenen Daten – Locked In & Co
Wenn erstmal klar ist, wem die Daten gehören, stellt sich noch die Frage: Kann der Besitzer auch immer auf sie zugreifen? Denn wenn die Daten in einer Cloud abgelegt sind, stellt sich nicht nur die Herausforderung sicherzustellen, dass kein anderer zugreifen kann. Es geht auch um die Frage, ob man selber immer zugreifen kann. Ist doch logisch, mag man jetzt vielleicht denken. Auf den ersten Blick ja – aber es kann auch anders kommen.
„Locked In ist ein Problem bei Cloud-Lösungen“, beschreibt ein Teilnehmer des Tages diese Herausforderung. „Wenn man den Anbieter wechseln will, bei dem die Daten sind, muss man ja sicher sein, dass das auch geht. Oder auch der Austausch mit anderen Systemen. Das wird oft gar nicht bei Verträgen zu diesem Thema bedacht. Erst recht nicht wenn Daten europaweit oder gar weltweit dezentral liegen oder verteilt sind.“ Und technisch muss die Verfügbarkeit ja auch sicher gestellt sein: 24/7/365 – Rund um die Uhr, den Tag der Woche, das ganze Jahr.
Und so kommt der DIHK in seinem Thesenpapier auch zu dem Schluss:
„Fragen der Datenportabilität ebenso wie Datenaustausch und -verarbeitung müssen international einen eindeutigen Rechtsrahmen finden. Die Risiken internationaler Kooperation und Arbeitsteilung dürfen nicht den Unternehmen aufgebürdet werden.“
DIHK Thesenpapier
Dabei ist dem DIHK durchaus klar: Für die meisten Fragen der Datenökonomie bietet der gegenwärtige Rechtsrahmen auf nationaler und europäischer Ebene pragmatische Lösungen. Diese müssen aber weiterentwickelt werden.
Faire Bedingungen – es geht nicht um das Eigentum, sondern um Schutz und Nutzung
Andreas Hartl vertrat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an diesem Tag. Neben dem Schutz sensibler Daten ist aus seiner Sicht für das BMWi der Zugang zu und die Nutzung von Daten zu fairen Bedingungen von existentieller Bedeutung. Davon hängen laut Hartl sowohl Wertschöpfung und Innovation als auch die gesamtgesellschaftliche Wohlstandsmehrung ab.
„Ökonomisch betrachtet sind Daten keine Sache, sondern als grundsätzlich öffentliches Gut nicht-exklusiv und nicht-rivalisierend.“
Andreas Hartl, BMWi
Also kein Eigentumsrecht? Zumindest nicht im klassischen Sinn. Denn, so Hartls Argumentation, Daten können ohne Substanzverlust vervielfältigt werden. Im Zentrum der Debatte sollte deshalb nicht das „Eigentum“ an Daten, sondern der richtige Schutz und die breite Nutzbarkeit von Daten stehen. Doch in der Debatte wurde auch klar: Das BMWi ist nicht der Ansicht, dass übereilt gesetzliche Regelungen in diesem Bereich getroffen werden sollen. „Eigentlich fände ich es spannend, wenn wir so etwas ähnliches wie Testfelder hätten, um das ganze Thema wirklichkeitsnah zu bewerten“, bekannte Hartl bei der Diskussion auf der Bühne. Ein Vorschlag der auch im Plenum einiges an Zustimmung fand.
Ganz sicher ist: Der Datenträger gehört jemandem. Aber die Daten darauf?
Mit rechtlichen Fragestellungen in der Datenökonomie beschäftigte sich auch Prof. Dr. Florian Faust, LL.M., Bucerius Law School. Seine Ansicht:
„Daten sind aufgrund ihrer unbeschränkten Kopierbarkeit nicht mit absoluten Rechten wie z. B. dem Eigentum vergleichbar.“
Prof. Florian Faust, Bucerius Law School
Absolute Rechte bestünden sicherlich hinsichtlich des Datenträgers, auf dem die Daten gespeichert sind (Eigentum), und gegebenenfalls hinsichtlich der geistigen Schöpfung, die in den Daten zum Ausdruck kommt (Urheberrecht). Ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung für diejenigen, deren Daten genutzt werden, wäre laut Faust nicht sinnvoll. In vielen Fällen lässt sich eine Vergütung nur vertraglich regeln.
Datenrechte auf Widerruf?
Interessant war auch, wie Prof. Faust in Sachen personenbezogener Daten argumentierte. Er findet es sollte möglich sein,
Rechtsgeschäfte hinsichtlich der Nutzung personenbezogener Daten abzuschließen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass eine solche Entscheidung auf Grundlage ausreichender Information und Überlegung getroffen wird. Und wie soll das sichergestellt werden? Eine Überlegung wäre die Schaffung eines Widerrufsrechts, wie bei vielen anderen Geschäften auch. Ähnlich wie das BMWi denkt auch dieser Experte: Man sollte nichts überstürzen.
„Ich wünsche mir vom Gesetzgeber in erster Linie Gelassenheit. Man sollte versuchen, die neuen Sachverhalte unter die existierenden Regeln zu subsumieren und nur da, wo dies nicht zu Ergebnissen führt, neue Regeln schaffen.“
Prof. Florian Faust, Bucerius Law School
Als Beispiel nannte er das Thema E-Mail: „Auch da dachten alle: Da muss ganz schnell ein ganz neues Gesetz her, weil doch das Bestehende noch aus der Zeit der Fernsprecher stammte…“ Im Ergebnis wäre dann aber nach einiger Zeit doch klar geworden: Der Rechtsrahmen ändert sich auch durch die „neue“ E-Mail nicht wesentlich. Letztlich wurden dem bestehenden Gesetz noch einige Zeilen hinzugefügt und schon war es aus Sicht der Juristen bestens geeignet, auch den „neuen“ Nachrichtweg E-Mail rechtlich zu sichern.
Industrie 4.0 lebt von den Daten –
sie müssen verfügbar sein
Dipl.-Ing. Frank Knafla von der Phoenix Contact Electronics GmbH & Co., sieht in den Daten und ihrer Verfügbarkeit einen entscheidenden Schlüssel zum Erfolg von Industie 4.0:
„Industrie 4.0 kann nur erfolgreich werden, wenn Informationen aus der vernetzten Produktion in firmen- und branchenübergreifenden Wertschöpfungs-Netzwerken ohne Hemmnisse und Hürden zur Verfügung gestellt und ausgetauscht werden können.“
Frank Knafla, Phoenix Contact Electronics GmbH & Co.
Also alle Daten für jeden? Da Phoenix selbst Maschinen herstellt und damit Produkte produziert, ist für Knafla klar: „Die Möglichkeit, nicht personenbezogene Daten zwischen Maschinen frei auszutauschen, wird zentraler Bestandteil eines Produkt- und Leistungsangebots sein.“ Eine Monopolisierung von Daten hemme Innovationen. Maschinendaten zur Verfügung zu stellen, müsse eine aktive und bewusste freie Entscheidung der Unternehmen sein.
Es kommt auf den Kontext an –
ein Wüstenbeispiel
Und auch Knafla wies nochmal darauf hin, dass Daten nicht an sich schon ein Wert sind. „Der Wert von Daten unterliegt zahlreichen Faktoren, da Daten immer in einem Kontext stehen“, sagt der Experte und Praktiker.
Als Nicht-Jurist in der Runde nutzte er ein ungewöhnliches Beispiel, um diesen Gedanken zu illustrieren: „Populär ist die Aussage: Daten sind das Rohöl des 21. Jahrhunderts. Rohöl ist wertvoll, noch wertvoller sind raffinierte Produkte, zum Beispiel Benzin. Aber nur da wo es benötigt wird. Für einen Verdurstenden in der Wüste ohne Auto hat Benzin eher wenig Wert.“ Angebot und Nachfrage, Marktmechanismen – das Beispiel von Knafla macht deutlich, wie sehr es auf den Kontext ankommt. Und das gilt auch bei der Analyse und Auswertung zur Gestaltung und Optimierung von Wertschöpfungspozessen. Kein Wunder also, dass auch er schnelle Regulierung und Gesetzgebung nicht als das richtig Mittel zur Beantwortung der Frage „Wem gehören die Daten“ sieht.
Gründlichkeit vor Schnelligkeit –
sonst geht es schief
Auf rechtliche Regelungen legte Prof. Dr. Christian Czychowski, Rechtsanwalt in der Kanzlei Boehmert und Boehmert, seinen Fokus. „Die Datenökonomie entwickelt sich zwar schnell und angesichts der Digitalisierung teilweise auch rasant.“ Aber: Die Weichenstellung, welche Art von rechtlichen Regelungen vorgenommen wird, ist sehr grundlegend. Und das birgt aus seiner Sicht ein enormes Risiko:
„Ich denke, dass man mit einer falschen Entscheidung zu Beginn viel kaputt machen kann.“
Prof. Dr. Christian Czychowski, Kanzlei Boehmert und Boehmert
Er rät darum vor allem dazu, sich genügend Zeit zu nehmen. Und zur gründlichen Vorbereitung von Regelungsmechanismen. „Es geht ja nicht nur um Recht, es geht auch um Wirtschaflichkeit für die Unternehmen“, gibt er zu bedenken. Nur wenn sowohl über ökonomische Gründe für eine Regulierung als auch über einen Weg, der Rechtssicherheit und Transparenz herstellt, gesprochen werde, erscheint ihm eine Regulierung sinnvoll.
Datenökonomie und Datenschutz –
der Nutzer muss im Mittelpunkt stehen
Prof. Dr. Ingrid Schneider, Universität Hamburg, kritisiert gegenwärtige digitale Geschäftsmodelle, die ihrer Meinung nach den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung untergraben. Vor allem was die personenbezogenen Daten betrifft, findet sie den aktuellen Stand nicht befriedigend. Die vertragsrechtliche Ausgestaltung der AGBs (die de facto niemand liest) führe zu einem „take it or leave it“ für die Nutzer:
„Entweder Sie akzeptieren die Preisgabe ihrer Content- und Nutzer-Daten an die Plattform, oder Sie müssen auf den Dienst komplett verzichten. Das ist kein gutes Modell für Nutzer.“
Prof. Ingrid Schneider, Universität Hamburg
Die Datennutzung und Weitergabe an Dritte ist noch dazu so intransparent und unterliegt keiner echten Rechenschaftspflicht, dass auch hier viele Probleme liegen. Viele Nutzer haben die Mentalität, im Internet müsse alles frei – und somit auch kostenfrei sein. Dabei gilt: „If you don’t pay for the product, you are the product being sold“.
Die Risiken liegen aber darin, dass auf Basis der vielen Daten ein Profil erstellt und über Datenhändler Dritten zugänglich gemacht wird. In der Folge kann dies zu Diskriminierung führen, etwa bei Kreditvergabe, auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, bei Gesundheit und Bildung und beim dynamic pricing. Also einer dynamischen Preisveränderung nach aktueller Lage.
Ein Aspekt, der in anderer Art aber ganz sicher auch bei den Maschinendaten zu bedenken ist.
Alternativmodelle für Datenökonomie –
so könnten Daten verteilt werden
Die Professorin aus Hamburg sieht fünf Modelle für eine „andere“ Datenökonomie:
- Jaron Lanier hat ein Mikrobezahlungssystem vorgeschlagen, um die Nutzer an der Wertschöpfungskette zu beteiligen und ihnen mehr Verhandlungsmacht zuzugestehen. Sie sollen auf einer Art Marktplatz bestimmen, für wen sie ihre Daten bereitstellen und zu welchem Preis. Daten würden damit ein privates, eigentumsähnliches Gut.
- Im Gegensatz dazu fordert Evgeny Morozov, dass Daten als öffentliche Infrastruktur auf kommunaler oder anderer Ebene vorzugsweise steuerfinanziert erhoben und allen zugänglich gemacht werden.
- Beim Allmendemodell von Elinor Ostrom werden Daten als Gemeingut von einer Gemeinschaft verwaltet und nach gemeinschaftlich festgelegten Regeln von Vertrauen und Reziprozität genutzt (Beispiele Wikipedia oder Open Street Map).
- Beim Clubmodell schließen sich Datenbetreiber zusammen, aggregieren und nutzen Daten gemeinsam. (Beispiele: der Kartendienst HERE als Konsortium der deutschen Automobilhersteller Audi, BMW und Daimler sowie Intel und ein asiatisches Konsortium aus Singapur und China zur Entwicklung von Navigations- und Mobilitätskonzepten).
- Beim Treuhandschaftsmodell von David Winnickoff sollen die Datenbanken privat geführt werden, aber die Datennutzung einer Art Aufsicht durch Treuhänder, die ein dem Gemeinwohl verpflichtetes Governance-Modell verfolgen, unterliegen.
Alle diese Modelle stellen laut Schneider interessante Konzepte, aber noch keine zufriedenstellenden Lösungen bereit, insbesondere was die informationelle Selbstbestimmung und die Abgrenzung von Verfügungs- und Nutzungsrechten angeht.
Und das Fazit? Es geht um Leitplanken
und um das Miteinander
Interessant war, dass sich sowohl die Teilnehmer auf dem Panel als auch das Publikum mit diesen Modellen durchaus anfreunden konnten. Allerdings: Favorisiert wurde hier nicht ein Modell für alle Fragen der Datenökonomie. Stattdessen sollten besser fallweise angepasst verschiedene Modelle zum Tragen kommen. So der Tenor der meisten Teilnehmer. Jeder dieser Wege hat in der Zukunft der vernetzten Maschinen und Daten seinen Wert und seine Berechtigung. Und in noch einem weiteren Punkt war man sich einig: Es geht nicht darum, nun übereilt Regeln zu beschließen oder gar neue Gesetze auf den Weg zu bringen. Viele der vorhandenen Regeln und Gesetze dienen schon jetzt ganz gut dem Ziel, einen Rahmen zu spannen. In diesem Rahmen muss nun weiter entwickelt und überlegt werden.
„Bei uns in der Landwirtschaft spielt das Thema Daten, Datenaustausch und die Frage, wem gehören die Daten, eine riesige Rolle. Der Bauernverband hat das Ganze so gelöst, dass wir erstmal für unsere Landwirte und die Hersteller von Landmaschinen ein Papier erstellt haben – eine Art Leitlinie. Es beschreibt die Voraussetzungen für den Datenaustausch und die Datennutzung die wir gemeinsam sehen. Aber vor allem setzt es auf ein Miteinander, was die Entwicklung hier betrifft“, erklärte Dr. Peter Pascher (Deutscher Bauernverband) am Rande der Veranstaltung sein Konzept, das Thema anzugehen.
Ein Gedanke, dem sich eigentlich alle Teilnehmer anschließen konnten – ob aus juristischer, praktischer, wirtschaftlicher oder menschlicher Sicht. Wem gehören die Daten? Dahinter steht vor allem die Frage: Wie können wir aus all diesen Daten für uns alle das Beste machen?