Roboter und Drohnen

Hat der Spaß ein Ende? Roboter und Drohnen im Profi-Einsatz

Roboter und Drohnen – so ziemlich jede Messe der vergangenen Monate hatte sie als Schwerpunkte. Und sowohl auf der CeBIT als auch auf der transport logistic konnte man sich davon überzeugen, dass die Themen Robotik und unbemannte Flugobjekte den Spaß-Bereich weitgehend hinter sich gelassen haben. Sie sind im Profi-Betrieb angekommen.

Während es im Drohnen-Sektor viele Zukunfts-Visionen und bereits einige Pilot-Projekte gibt, sind vor allem die Roboter aus dem Arbeitsalltag kaum mehr wegzudenken. Und das nicht nur, wenn es um den Einsatz in Fabriken geht.

Roboter – vom Warenlager bis zur Straße

Gerade beim Thema Intralogistik sind innovative Ideen gefragt, um die Abläufe im Lager effizienter und schneller zu machen. Ein Beispiel für wahrnehmungsgesteuerte Roboter für die Lagerlogistik haben wir uns beim Logistik-Kongress angesehen. Im Zeitalter der Produktion bis hinunter zur Losgröße 1 geht es auch darum, einzelne Stücke aus dem Lager zu kommissionieren. Die Spezialität des Kommissionierungs-Roboters im folgenden Video sind Schuhkartons.

Doch nicht nur im geschützten Umfeld eines Unternehmens sollen Roboter Waren bewegen. Auch im Stadtbild könnten die rollenden Selbstfahrer bald Einzug halten. Bereits in mehreren Ländern in Pilotprojekten im Einsatz waren die Lieferroboter von Starship Technologies. In Deutschland hat der Logistikdienstleister Hermes die selbstfahrenden Paketzusteller zu Testzwecken auf die Straße geschickt. Einen kurzen Eindruck zeigt das folgende Video.

Transport à la Fraunhofer

Der Transport von Waren ist auf Fachmessen wie der transport logistic natürlich auch Thema für Forschungsinstitute wie Fraunhofer. Die Entwickler haben sich dort unter anderem damit befasst, wie Frachtgut von einer Drohne aufgenommen werden kann und wie verschiedene Transportgeräte selbständig ihren Weg finden. Wir haben sie am Stand besucht und ihre Ideen dazu im folgenden Video zusammengefasst.

Drohnen und Roboter bei Fraunhofer

Drohnen – jetzt noch im Park, aber bald …

Im Intel-CeBIT-Drohnenpark wurden verschiedene Einsatzszenarien präsentiert, die den zukünftigen professionellen Einsatz von Drohnen deutlich machen sollten. So können diese etwa zur Wartung von Bohrinseln während des laufenden Betriebs eingesetzt werden. Damit werden auch schwer zugängliche Stellen einfach einsehbar. Außerdem sollen dadurch Zeit und Kosten gespart werden. Auch die Inspektion von Bauwerken oder Solaranlagen sowie automatisiertes 3D-Mapping sind vorstellbar. Einen kleinen Eindruck vom Drohnenpark gibt der folgende Sendungs-Ausschnitt.

Allerdings: Ganz so einfach nach Bedarf abheben dürfen die unbemannten Luftfahrzeuge dann doch nicht. Denn es gibt…

Neue Drohnen-Regelungen

Neue Drohnen-Verordnung - Quelle: BMVI
Quelle: BMVI

Im April 2017 ist in Deutschland eine neue Drohnen-Verordnung in Kraft getreten. Ausführlich findet man die neuen Regeln im Flyer des BMVI, hier daraus ein kurzer Überblick der wichtigsten Punkte:

  • Hat die Drohne oder das Modellflugzeug ein Gewicht von mehr als 0,25 kg, muss darauf eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers angebracht werden.
  • Wiegt das Fluggerät mehr als 2 kg, müssen darüber hinaus besondere Kenntnisse nachgewiesen werden.
  • Bei mehr als 5 kg ist zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis nötig.
  • Auf einem Modellfluggelände ist nur die Plakette mit Name und Adresse des Besitzers nötig.
  • Außerhalb von Modellfluggeländen ist eine Flughöhe von mehr als hundert Metern für Drohnen verboten. Steuerer von Modellflugzeugen brauchen einen Kenntnisnachweis.
  • Drohnen und Modellflugzeuge dürfen nur in Sichtweite geflogen werden und müssen bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.
  • Verboten sind Behinderung oder Gefährdung, der Betrieb in und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, An- und Abflugbereichen von Flugplätzen, sowie der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 kg über Wohngrundstücken. Das gilt auch, wenn das Flugobjekt in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

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