Flüchtlingsausweis digital: IT soll bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise helfen

Aufmacherbild: Wikimedia, gemeinfrei (U.S. Air Force photo/Staff Sgt. Marc I. Lane)

Die offensichtlichste Panne, die das bisherige Verfahren verursacht hat, hat einen Namen: Walid Salihi. Oder sogar mehrere Namen – wie etwa Anul Nou oder Tarek Belgacem. Mit mindestens sieben Identitäten war der vermutlich 20-jährige Syrer durch Europa gereist, bevor er Anfang Januar in Paris mit einem Beil auf Polizisten losstürmte und daraufhin erschossen wurde.

Der Fall machte die Unzulänglichkeiten bei der Identifizierung und Registrierung von Flüchtlingen überdeutlich. Doch zu diesem Zeitpunkt arbeitete die Bundesregierung bereits an einem Konzept und dem zugehörigen Gesetz, um das Problem zu lösen. IT soll helfen, jeden nach Deutschland eingereisten Flüchtling eindeutig zu identifizieren. Mitte Februar startet die bundesweite Einführung des neuen Systems.

Ende Januar 2016 wurde der erste „Ankunftsnachweis“ nach dem neuen Verfahren ausgestellt. Der 27-jährige Iraker Jassim Abed  war der erste, der das neue Dokument in Händen hielt – ausgestellt im Rahmen eines Pilotversuchs, der in der Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen US-Kaserne Patrick Henry Village in Heidelberg Ende Januar medienwirksam inszeniert wurde.

Der entscheidende Faktor beim neuen Flüchtlingsausweis ist aber nicht der erschwert zu fälschende Vordruck – er hat nur in etwa das Sicherheitsniveau eines vorläufigen Führerscheins. Entscheidend ist vielmehr, dass bei der Registrierung und Ausstellung alle zehn Fingerabdrücke des künftigen Ausweisinhabers erfasst und zentral gespeichert werden. Denn damit ist die betreffende Person eindeutig identifiziert. „Ehrlich gesagt ist für uns gar nicht so wichtig, welcher Name angegeben wird“, sagt Markus Richter, IT-Leiter beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF. „Durch die Fingerabdrücke können wir sicherstellen, dass im Zweifel auch Mehrfachidentitäten eindeutig zugeordnet werden können.“ So werde in Zukunft ausgeschlossen, dass jemand unter verschiedenen Namen durch Deutschland fährt.

Mehrfachidentitäten und falsche Zuordnungen entstanden bislang im übrigen keineswegs nur durch kriminelle Personen oder zumindest deren Absicht, sich zu Unrecht mehrfache Leistungsbezüge zu erschleichen. Allein die Übertragung arabischer Namen ins lateinische Schriftsystem verursacht regelmäßig Fehler und abweichende Variationen.

Flüchtlinge beim Grenzübergang Wegscheid
IT und Digitaltechnik sollen helfen, Flüchtlingsströme besser zu bewältigen. (Bild: Metropolico.org, CC BY-SA 2.0)

Noch während des Prozesses zur Ausstellung des Ausweises werden die Fingerabdrücke mit dem Bundeskriminalamt abgeglichen. Innerhalb weniger Minuten erscheint dann auf dem Bildschirm des Sachbearbeiters, der den Ausweis ausstellt, ob dort Ermittlungen oder Straftaten aktenkundig sind.

Ist dies nicht der Fall, läuft der Prozess weiter. Über den sogenannten EURODAC-Abgleich wird geprüft, ob bereits eine Registrierung außerhalb von Deutschland stattgefunden hat und ob in einem anderen Land bereits ein Asylantrag gestellt wurde. Falls ja, soll der Flüchtling in das fragliche Erstaufnahmeland zurückgeschickt werden.

Die rechtliche Grundlage für den gesamten Prozess heißt „Datenaustauschverbesserungsgesetz“. Der Bundesrat hat ihm am 29. Januar zugestimmt, Mitte Februar tritt es in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Asylsuchende, ihre Daten preiszugeben – auch biometrische –, und regelt die Grundlagen für Ausstellung und Verwendung des neuen Ausweises.

Entscheidend ist das zentrale Datenregister

Neben den Fingerabdrücken wird auch ein biometrisches Foto erstellt. Alle Daten werden dann im sogenannten Kerndatensatz des Ausländerzentralregisters gespeichert. Den gibt es schon länger, doch die hier hinterlegten Angaben waren bislang oft unvollständig. Zielsetzung für die Zukunft ist, dass zu jedem Flüchtling hier neben Fingerabdrücken und biometrischem Passbild auch Herkunftsland, Kontaktdaten zur schnellen Erreichbarkeit sowie Informationen über Impfungen und erfolgte Gesundheitsuntersuchungen zentral abrufbar sein sollen. Um darüber hinaus auch Integrationsmaßnahmen und Arbeitsvermittlung zu erleichtern, zählen auch Angaben über Schul- und Berufsbildung sowie weitere Qualifikationen zum Datenbestand, auf den dann alle beteiligten Behörden Zugriff haben.

„Die Mitarbeiter können künftig auf einen bereits angelegten Datensatz zurückgreifen und sind nicht gezwungen, alle Schritte noch mal durchzugehen“, erläutert BAMF-IT-Leiter Markus Richter. Dies soll auch dazu beitragen, Asylanträge künftig schneller zu bearbeiten.

Leerer Vordruck für den neuen Ankunftsnachweis.
So sieht er aus – der noch leere Vordruck für den neuen Ankunftsnachweis.

Die Bundesdruckerei produziert die Vordrucke für den Ankunftsnachweis fälschungssicher auf Spezialpapier, die Angaben darauf werden vor Ort von mit Spezialtinte befüllten Tintenstrahldruckern aufgedruckt. Der Einsatz noch modernerer Chipkarten war als zu teuer und inhaltlich unnötig verworfen worden. Denn die Zuordnung des zentral gespeicherten Datensatzes zum Papierdokument sei dennoch eindeutig: sie basiert auf der auf dem Ausweis ausgedruckten Nummer. Geht das Papierdokument verloren, wird ein neues ausgestellt und dessen Nummer im Zentralregister vermerkt.

Gegenüber dem bisherigen Verfahren ist dies eine deutliche Verbesserung. Den bisher stellten die Behörden die „Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber“ auf einfachen DIN-A4-Blättern aus – von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, oft ohne Foto. Sie war leicht zu fälschen und bei vermeintlichem oder tatsächlichem Verlust bei der nächsten Behörde schnell neu zu besorgen. „Die Zeiten von Doppel- oder gar Mehrfacherfassungen sind nun vorbei“, lobt Bundesinnenminister Thomas de Maizière das neue Gesetz und den neuen Flüchtlingsausweis.

Hohe Kosten einerseits, Spareffekte und Effizienzsteigerungen andererseits

Der zentrale Datenbestand soll auch weitere Abläufe vereinfachen und verbessern. Flüchtlinge haben nach ihrer Ankunft Kontakt zur Bundespolizei, zur Landespolizei, zu Ausländerbehörden, zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zum Sozialamt, zur Bundesagentur für Arbeit oder zu einem Job Center – und wenn sie Kinder haben, noch zu weiteren Stellen und Behörden wie Jugendamt, Kitas oder Schulen. Hier zeigen sich auch die Nachteile des deutschen Föderalismus: Für die Ayslverfahren ist der Bund zuständig, für die Unterbringung die Länder, für Taschengeld, Krankenversicherung und Kinderbetreuung die Kommunen. So ergeben sich viele Schnittstellen, an denen der Datenaustausch durch unterschiedliche Softwaresysteme und unvollständige Daten beeinträchtigt wurde. Das zentrale Register beim Bundesamt für Migration und Flüchtling soll auch diese Abläufe verbessern.

„Allerdings verbirgt sich hinter diesem Gesetz ein sehr, sehr kompliziertes IT-Projekt“, warnt Bundesinnenminister de Maizière. Die Einführung koste rund 60 Millionen Euro, die jährlichen Kosten für Personal und Ausstellung der Ausweise beziffert der Minister mit etwa 10 Millionen Euro pro Jahr. Und auch die Einführung bis Sommer 2016 sei nicht garantiert: „Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass wir diesen Zeitplan einhalten“, so  de Maizière.

Den hohen Kosten stünden allerdings auch Spareffekte gegenüber, wie die Vermeidung doppelter Gesundheitschecks oder auch widerrechtlich bezogener Sozialleistungen. Beziffern lassen sich diese Kostensenkungen allerdings kaum.

Im Detail gibt es auch Kritik

Doch das neue Konzept stößt auch auf Kritik. Die Opposition im Bundestag hatte sich bei der Abstimmung über das Datenaustauschverbesserungsgesetz enthalten und verwies dabei auf höheren Aufwand für die Behörden und die Datenflut, die das neue Verfahren mit sich bringe.

Praktiker kritisieren, dass der Ausweis nicht unmittelbar bei der Einreise nach Deutschland, sondern erst in der Kommune ausgestellt werde, denen die Flüchtlinge jeweils zugewiesen werden. „Wenn jemand an der bayerischen Grenze ankommt, muss ich ihm irgendein Papier in die Hand drücken, mit dem er zur nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtung kommt“, warnt Engelhard Mazanke, Chef der Berliner Ausländerbehörde. Dieses Papier sei dann wieder leicht zu fälschen – denn die Erfahrung zeige, dass Flüchtlinge lieber nach Berlin oder Hamburg reisen als nach Traunstein oder Elwangen.

Doch trotz solcher Schwächen des jetzt aufgesetzten Prozesses sind sich die meisten Beteiligten einig: Der Einsatz von IT und durchdachten Abläufen wird den Behörden verloren gegangene Kontrolle zurückbringen. Und somit sind Fingerabdruckscanner, Datenbank und Tintenstrahldrucker zumindest ein kleiner Baustein, um die ganz praktischen Probleme der Flüchtlingskrise in den Griff zu bekommen.

 

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